LeitfadenNebenkostenBei einem Spitalaufenthalt können bestimmte Zusatzkosten (die nicht von der Grundversicherung übernommen werden) entstehen für:
- Haushaltshilfe
- Hilfe bei der Fortbewegung und bei Aktivitäten der versicherten Person und ihrer Angehörigen
- Lieferung von Mahlzeiten
- Lieferung von Einkäufen
- Betreuung von Kindern
- Schulische Unterstützung und Nachhilfestunden
- nicht übernommene Hilfsmittel